1 GELTUNG & VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Der Einzelunternehmer János Bayer (im Folgenden „Rawtime“ genannt) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Rawtime und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGBs des Kunden seitens Rawtime bedarf es nicht.

1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.4 Rawtime nimmt Bestellungen durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die Auftragsbestätigung von Rawtime von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen von Rawtime zustande, es sei denn der Kunde widerspricht binnen drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.

2 LEISTUNGSUMFANG

2.1 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, in der Auftragsbestätigung bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Rawtime. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens, besteht bei der Erfüllung des Auftrages grundsätzlich die Gestaltungsfreiheit.

2.3 Der Kunde wird Rawtime zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Rawtime wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3 FREMDLEISTUNGEN & BEAUFTRAGUNG DRITTER

3.1 Rawtime ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Rawtime wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit Rawtime notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Rawtime.

3.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrages aus wichtigem Grund.

4 TERMINE

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Rawtime schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Rawtime aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Rawtime berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich Rawtime in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Rawtime schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

5 SOCIAL MEDIA KANÄLE

Rawtime weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, instagram, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Werbeauftritte aus beliebigen Grund abzulehnen, oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Rawtime nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Rawtime arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich erkennt der Kunde mit der Auftragserteilung an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Rawtime beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Rawtime aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

6 KONZEPT- & IDEENSCHUTZ

6.1 Hat der potenzielle Kunde Rawtime vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Rawtime dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

6.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Rawtime treten der potenzielle Kunde und Rawtime in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
6.3 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass Rawtime bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

6.4 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung durch Rawtime ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

6.5 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang eines jeden Schaffensprozesses und können als zündender Funken aller später hervorgebrachten Ideen und Konzepte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

6.6 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Rawtime im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

6.7 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Rawtime Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Rawtime binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

6.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Rawtime dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Rawtime dabei verdienstlich wurde.

6.9 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Rawtime ein.

7 ZAHLUNG & HONORAR

7.1 Rawtime ist in jedem Fall berechtigt, 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen.

7.2 Das Leistungsentgelt ist sofort mit Abnahme fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungstellung ohne Abzug von Skonto auf die angegebenen Konten zu erfolgen. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Rawtime gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten ihr alleiniges Eigentum.

7.3 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

7.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Rawtime die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Rawtime sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.6 Weiters ist Rawtime nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

7.7 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Rawtime für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen durch Rawtime aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Rawtime schriftlich anerkannt, oder gerichtlich festgestellt.
7.9 Alle Leistungen von Rawtime, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Rawtime erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.10 Kostenvoranschläge von Rawtime sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Rawtime schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird Rawtime den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer angemessenen Frist nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

7.11 Für alle Arbeiten von Rawtime, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Rawtime das vereinbarte Entgelt. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Rawtime zurückzustellen.

7.12 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Rawtime nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Rawtime auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Rawtime kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz, oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Rawtime auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

7.13 Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die Rawtime nicht zu vertreten hat, ist Rawtime berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung zu stellen, bzw. das Pauschalhonorar soweit ein solches vereinbart.

7.14 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig. Bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars. Bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars. Bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars. Bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars.
7.15 Sollte der Auftraggeber während der Gestaltung oder Ausführung den Auftrag in Umfang oder Qualität reduzieren bzw. diesen stornieren, hat RAWTIME Anspruch auf den bis dahin angefallenen Leistungs- und Kostenaufwand. Ebenso verbleiben alle Rechte beim Leistungsersteller.

8 VORZEITIGE AUFLÖSUNG

8.1 Rawtime ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Rawtime weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistungserbringung eine taugliche Sicherheit leistet.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen.

8.3 Sollten Umstände technischer Natur eintreten, welche eine Weiterführung bzw. Beendigung des Projekts nicht zulassen, steht es RAWTIME frei, entsprechende Teile bzw. den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

9 EIGENTUMSRECHT, NUTZUNGS- & URHEBERRECHT

9.1 Alle Leistungen von Rawtime, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Rawtime und können jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Rawtime setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Rawtime dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Rawtime, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Rawtime, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden, oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch Rawtime und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3 Für die Nutzung von Leistungen von Rawtime, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung durch Rawtime erforderlich. Dafür stehen Rawtime und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.4 Für die Nutzung von Leistungen von Rawtime bzw. von Werbemitteln, für die Rawtime konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Arbeitsvertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung durch Rawtime notwendig.

9.5 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der an Rawtime übergebenen Daten jegliche Rechte besitzt (beispielsweise Urheber-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte) sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

9.6 Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie beispielsweise Printmedien im weitesten Sinne einschließlich Postern, Flyern und Aufklebern, allen Arten von Werbematerial, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von drei einwandfreien Belegexemplaren vereinbart.

10 KENNZEICHNUNG

10.1 Rawtime ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Rawtime und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Rawtime ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen und ihn als Kunden aufzuführen (Referenzhinweis).

10.3 Sofern nicht ausdrücklich vertraglich festgehalten, ist es Rawtime gestattet, alle erbrachten Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden (z. B. in Showreels, auf ihrer Homepage, auf Social-Media-Kanälen, in jeglichen Printmedien usw.).

11 DROHNENAUFNAHMEN

11.1 Wünscht der Kunde Bilder/Videos, für deren Anfertigung Kameradrohnen, Multikopter, ähnliche unbemannte Luftfahrzeuge (nachfolgend „Drohnen“) notwendig sind, so hat er die Mehrkosten die hierdurch entstehen zu tragen.

11.2 Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.

11.3 Im Besonderen gelte dies für folgende Rahmenbedingungen:
· keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter
· keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
(Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
· Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
· Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h
· Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
· maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
· maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
· kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
· Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer Entfernung von weniger als
1,5 Kilometern von der Begrenzung
· von Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung möglich)
· keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist

11.4 Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich Rawtime um deren Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.

11.5 Kommt es zu einem Ausfall der Drohnenaufnahmen (beispielweise durch technische Probleme, oder auch Gründen, die von Rawtime zu verantworten sind), kann die Teilleistung vom Auftraggeber gekürzt werden, falls kein Aufstieg mehr rechtzeitig vor dem schriftlich vereinbarten Fertigstellungstermin möglich ist. Andernfalls muss der Arbeitgeber Rawtime einen Ausweichtermin gewähren. In jedem Fall bleibt jedoch der Arbeitsvertrag im Übrigen wirksam.

12 HAFTUNG & GEWÄHR

12.1 Alle Leistungen von Rawtime (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Layouts, Texte und Zeichensätze, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen. Mängel müssen vom Auftraggeber innerhalb von 8 Werktagen schriftlich reklamiert werden. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden abgenommen. Im Angebotspreis sind maximal zwei Korrekturläufe inbegriffen. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mangelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Rawtime zu. Rawtime wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Rawtime ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich, oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Rawtime und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Rawtime ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

12.4 Jegliche Haftung von Rawtime für Ansprüche, die auf Grund der erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Rawtime ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist, oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Rawtime nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden, oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen, oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat Rawtime diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.5 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Rawtime. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12.6 Mängelansprüche aufgrund von abweichenden Farben (Bildschirmfarben RGB / Druckfarben CMYK) sind ausgeschlossen.

12.7 Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit jeglicher erbrachten und abgelieferten Leistungen durch Rawtime und die rechtliche Zulässigkeit, trägt der Auftraggeber. Für jegliche rechtliche Verstöße haftet der Auftraggeber bzw. Verwerter bei Veröffentlichung, ebenfalls wenn diese von Rawtime selbst im Auftrag ausgeführt wird.

13 DATENMANAGEMENT

13.1 Die Lieferung aller digitalen Leistungen erfolgt per Online-Upload (Email, Cloud, Downloadlink).

13.2 Alle Rohdaten verbleiben bei Rawtime.

13.3 Digitale Daten und Datenträger müssen von Rawtime nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber, oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert werden. Haftung bei Verlust während der Auftragszeit maximal bis zur Nettohonorarsumme des jeweiligen Auftrages. Rawtime übernimmt keinerlei Haftung für daraus resultierende Folgeschäden des Auftraggebers.

14 DATENSCHUTZ

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Für diese AGB ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von RAWTIME in Kaiserslautern. Sollten sich eine, oder mehrere Vertragsbestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Stand 01/2021

Made with ♥ in Kaiserslautern.